AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kontraschall und TShirt-Kanonen.de.

Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Mario Weichel (Verwender) und den Vertragspartnern (Kunde) aus Miet-, Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträgen, abgeschlossenen Verträge. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Der Kunde erkennt die AGB mit der Auftragsbestätigung an. Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig.

Angebot/Annahme
Die Angebote vom Verwender sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dem Angebot vom Verwender einen Auftrag erteilt (Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung muss schriftlich durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung via E-Mail oder Fax ist erlaubt. Die Bestätigung durch den Verwender kann durch Übergabe der Ware durch den Verwender ersetzt werden. Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig. Miete (Preise, Dauer, Transport, Allgemeines, Haftung) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise (siehe Internetseite). Alle auf dieser Internetseite genannten Preise sind als Nettopreise, also ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen. Skonto kann durch den Kunden nicht in Abzug gebracht werden. Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Die Mietdauer beginnt, wenn die Ware unser Lager verlässt und endet mit der tatsächlichen Rückgabe in unserem Lager. Kosten für etwaige Transporte, Auf- und Abbauarbeiten, sowie Bedienpersonal werden gesondert berechnet, soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart. Ein Widerruf des Mietvertrages ist grundsätzlich nicht möglich. Nur wenn der Zeitraum für eine Neuvermietung ausreichend ist und der Verwender einwilligt, kann der Vertrag widerrufen werden. Ist der Widerruf vom Verwender akzeptiert, erhält er nur in schriftlicher Form mit Unterzeichnung des Kunden Gültigkeit. Alle Mietgegenstände müssen durch den Kunden mit der individuellen Sorgfalt behandelt werden, die zum Schutz der Gegenstände und für ein einwandfreies Funktionieren unabdingbar sind. Im Speziellen:

– dürfen alle Mietgegenstände nur für den für sie vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden.
– müssen alle elektrischen Betriebsmittel an der für sie vorgesehenen Netzspannung betrieben werden.
– müssen alle Schirme und Zelte bei Wind und Regen geschlossen, bzw. abgebaut werden.
– müssen Kühlgeräte stehend und mit Husse transportiert werden.
– dürfen Mietgegenstände nur mit rückstandslosen Materialien behandelt/beklebt werden (hochwertiges Gaffer-Tape)
– dürfen keine baulichen Veränderungen an Bühnenbauelementen (z.B. Tacker-Klammern in Bütec-Platten) vorgenommen werden.
– muss jeder Mietgegenstand in dem für ihn vorgesehenen Case transportiert werden, sofern nicht anders vereinbart.
– müssen alle Cases vor unsachgemäßen Umgang geschützt werden (z.B. Verschlüsse ordentlich öffnen und schließen, nicht im Regen stehen lassen)

Bei der Anmietung von konventionellen Scheinwerfern müssen Ersatzleuchtmittel separat beim Verwender bestellt/angefragt, aber nicht gekauft werden. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Verwenders durch einen gültigen deutschen Lichtbildausweis zu legitimieren. Auf Verlangen des Verwenders ist bei der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution in Höhe von 30% der Miete vom Kunden zu hinterlegen, die gegen Überlassung der Mietsache wieder Zug-um-Zug auszuhändigen ist. Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 150 EUR, ist der Verwender berechtigt eine Vorauszahlung in Höhe von 2/3 der vereinbarten Miete vom Kunden verlangen zu können. Die Ware ist bei Entgegennahme durch den Kunden auf offensichtliche Beschädigungen/Sachmängel zu kontrollieren. Sachmängel/Beschädigungen sind sofort zu reklamieren. Spätere Reklamationen, insbesondere nach Einsatz der Geräte, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Mietgegenstände werden bei Rückgabe an den Verwender durch diesen einer Sichtkontrolle unterzogen. Die technische Funktionsfähigkeit kann vom Vermieter umständehalber auch im Nachhinein überprüft werden. Die Ergebnisse der Kontrollen durch den Verwender und ggf. daraus entstehende Ansprüche gegen den Kunden, sind für diesen bindend. Wurden Mietgegenstände nicht rechtzeitig zum Retourtermin beim Verwender abgegeben, werden für jeden angebrochenen Tag nachträgliche Mieten berechnet, ohne dass sich die Rechte aus einem Mietvertrag für den Kunden verlängern. Weitere Folgekosten des Verwenders (z.B. zweimaliges Anfahren, Verzug des Verwenders ggü. einem Dritten usw.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Mietgegenstände müssen im Auslieferungszustand an den Verwender zurückgegeben werden. Veränderungen an den Mietgegenständen jeglicher Art, sind ausdrücklich verboten. Die Kosten für die Wiederherstellung des Auslieferungszustandes trägt der Kunde (auch bei Verunreinigungen). Eine Weitervermietung der Geräte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Verwenders. Der Kunde ermöglicht dem Verwender die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Kunde haftet für alle während des Mietzeitraums entstehenden Sachmängel an den Mietgegenständen und deren Untergang; auch dann, wenn er den Sachmangel/Untergang nicht selbst zu verschulden hat. Der Kunde haftet für das Material zum Neuwert. Sachmängel, die während des Mietzeitraums entstehen, sind dem Verwender sofort anzuzeigen. Tritt an einem Mietgegenstand während des Mietzeitraums ein Sachmangel auf, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben oder den Gegenstand austauschen. Durch den Kunden ausgeführte oder autorisierte Reparaturen an den Mietgegenständen sind nicht erlaubt. Die tägliche Wartung der Mietgegenstände während des Mietzeitraums (z.B. Reinigung), geht zu Lasten des Mieters; ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel (Nebelflüssigkeit, Gaffer – Tape usw.). Wird der Mietgegenstand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand (Sachmangel) an den Verwender zurückgegeben, hat der Kunde, unbeschadet weitere Schadensersatzansprüche des Verwenders, dem Verwender für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietpreis zu zahlen. Der Verwender behält sich vor, jederzeit vom Vertrag zurücktreten zu können ohne Schadensersatzpflichtig zu werden, sofern ein gewichtiger Grund vorliegt. Kann der Verwender aus Gründen, die er nicht selbst zu verschulden hat (höhere Gewalt), nicht oder nur verspätet liefern, kann der Kunde keinen Schadensersatz geltend machen. Eine Ausfuhr der Mietgegenstände ins Ausland ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwenders erlaubt.
Bei mehrtägigen Außenveranstaltungen ist der Kunde für die angemietete Technik voll verantwortlich; er haftet für alle entstehenden Sachmängel (z.B. durch witterungsbedingte Einflüsse) und für den Untergang der Mietgegenstände (Diebstahl oder Zerstörung). Bleiben Mietgegenstände über Nacht aufgebaut, verpflichtet sich der Kunde für eine angemessene Bewachung und Versicherung der Mietgegenstände zu sorgen. Die Kosten für Bewachung und Versicherung trägt der Kunde. Ist ein Vertrag zwischen Verwender und Kunde geschlossen, ist der Kunde zur Zahlung des Mietpreises auch dann verpflichtet, wenn die Ware endgültig nicht benötigt wird. Selbstabholerkunden zahlen, wenn nicht anders vereinbart, bei der Abholung der Mietgegenstände in Bar. Bei Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag, wenn nicht anders vereinbart, am Veranstaltungstag in Bar zu zahlen. Auslieferungen an Vorauskasse-Kunden erfolgen erst nach Zahlungseingang. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nach, ist der Verwender berechtigt, die zu der Zeit geltenden Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der Verwender behält sich alle möglichen rechtlichen Schritte vor. Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig. Kauf Beim Kauf von Neuware übernimmt der Verwender die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Beim Kauf von gebrauchten Artikeln räumt der Verwender dem Kunden 6 Monate Garantie ein. Skonto kann durch den Kunden nicht in Abzug gebracht werden. Die eingeräumte Garantie entfällt bei Sachmängeln, die der Kunde selbst zu verschulden hat. Die Ware ist direkt nach Empfang auf mögliche Transportschäden zu überprüfen. Schäden sind dem Verwender und dem Transportunternehmen sofort mitzuteilen. Rücksendungen wegen Nichtgefallen oder Annahmeverweigerung werden nur nach Rücksprache mit dem Verwender akzeptiert. Sonderbestellungen (z.B. Tonträger) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ein Versand gekaufter Ware erfolgt ausschließlich per Nachname oder Vorauskasse. Der Verwender behält sich alle möglichen rechtlichen Schritte vor. Sondervereinbarungen & Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders gültig. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Ausschließlicher Gerichtsstand für Verwender und Kunde ist Berlin.

Stand der AGB März 2017